Vorschriften für entgeltliche Personenbeförderung in Wallonien
Verstehen Sie den Unterschied zwischen Taxidiensten (TX) und Mietwagen mit Fahrer (LVC/TL) gemäß dem wallonischen Dekret vom 18. Oktober 2007.
Der wallonische Rechtsrahmen
In der Wallonischen Region wird die entgeltliche Personenbeförderung durch das Dekret vom 18. Oktober 2007 und seine Durchführungsverordnungen geregelt. Dieses Dekret definiert zwei verschiedene Arten von Diensten:
- Taxidienst (TX): Beförderung mit Taxameter und von der Gemeinde geregelten Tarifen
- Mietwagen mit Fahrer (TL): Autovermietung mit Fahrer zu frei festgelegten Preisen
- Betreiber müssen eine gültige Genehmigung der zuständigen Behörde besitzen
- Fahrer müssen einen tätigkeitsspezifischen Befähigungsnachweis besitzen
- Fahrzeuge müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sein
- Verstöße können mit Geldstrafen von 50€ bis 10.000€ geahndet werden
Taxi (TX) vs Mietwagen mit Fahrer (TL): Die wesentlichen Unterschiede
Das wallonische Dekret legt für jeden Diensttyp unterschiedliche Regeln fest. Hier sind die praktischen Unterschiede.
Taxidienst (TX)
TX- Genehmigung durch den Gemeinderat erteilt
- Betriebszone auf das Gemeindegebiet beschränkt
- Zugelassenes Taxameter obligatorisch
- Tarife durch Gemeindeordnung festgelegt (gedeckelt)
- Darf auf öffentlichen Straßen stehen (reservierte Plätze)
- Kann angehalten oder vor Ort aufgenommen werden
- Beleuchtetes 'TAXI'-Schild auf dem Dach obligatorisch
- Anzahl der Lizenzen pro Gemeinde begrenzt
Mietwagen mit Fahrer (TL)
TL- Genehmigung durch die Wallonische Regierung (SPW) erteilt
- Betriebszone: gesamte Wallonische Region und darüber hinaus
- Taxameter nicht erforderlich (freie Abrechnung)
- Preise vom Betreiber frei festgelegt
- Stehen auf öffentlichen Straßen in Erwartung von Kunden verboten
- Vorab-Buchung erforderlich (Telefon, Internet, App)
- 'TL'-Kennzeichnung am Fahrzeug sichtbar
- Keine Begrenzung der Lizenzanzahl
Die strategische Wahl von TL in Malmedy
Mit Sitz in Malmedy, im Herzen der Ostkantone, haben wir die TL-Genehmigung gewählt, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Eine durchdachte Entscheidung, die direkt unseren Kunden zugutekommt.
Optimierte Routen, Wettbewerbsfähige Preise
Dank des TL-Status können wir Buchungen in ganz Wallonien verketten. Eine Fahrt Malmedy-Brüssel kann von Brüssel-Lüttich gefolgt werden, dann Lüttich-Malmedy. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, unproduktive Kilometer zu reduzieren und Ihnen wettbewerbsfähige Preise anzubieten.
Ihre Mobilität Ohne Grenzen
Flughäfen Brüssel, Charleroi, Lüttich, Düsseldorf oder Luxemburg? TGV-Bahnhöfe, Hotels, Unternehmen in der ganzen Region? Mit TL begleiten wir Sie überall ohne geografische Einschränkungen.
Festpreis, Keine Überraschungen
Sie kennen den Tarif vor der Buchung. Kein laufendes Taxameter, keine minutenweise Wartezeit-Abrechnung. Ein klares und transparentes Pauschalangebot für jede Fahrt.
Maßgeschneiderter Service
Die Vorab-Buchung ermöglicht uns die Vorbereitung: Fahrzeug passend zu Ihren Bedürfnissen, Fahrer pünktlich verfügbar, Echtzeit-Tracking. Jede Fahrt wird für Ihren Komfort geplant.
Schnelle und Einfache Buchung
Website, mobile App, Telefon oder WhatsApp: Buchen Sie, wie Sie möchten, rund um die Uhr. Sofortige Bestätigung und Erinnerung vor Ihrer Fahrt.
Ihr Cabsy-Erlebnis
Mit Cabsy entscheiden Sie sich für einen modernen und effizienten Privatfahrer-Service. So funktionieren wir:
So Funktioniert's
- Buchen Sie im Voraus, um Ihren Fahrer und Zeitfenster zu garantieren
- Erhalten Sie eine Bestätigung mit dem Namen Ihres Fahrers und dem Fahrzeug
- Ihr Fahrer erwartet Sie an der angegebenen Adresse zur vereinbarten Zeit
- Genießen Sie Ihre Fahrt in völliger Ruhe
Was Den Unterschied Macht
- Preis ab Buchung garantiert, keine Überraschungen bei Ankunft
- Service überall verfügbar: Wallonien, Brüssel, Grenzgebiete
- Neuere, komfortable und perfekt gewartete Fahrzeuge
- Professionelle und zertifizierte Fahrer
- Detaillierte Rechnungsstellung für Geschäftskunden und Unternehmen
Offizielle rechtliche Referenzen
- Dekret vom 18. Oktober 2007 über Taxidienste und Mietwagendienste mit Fahrer (M.B. 06.11.2007)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. Juni 2009 zur Umsetzung des Dekrets vom 18. Oktober 2007
- Ministerialerlass zur Festlegung der Dokumente und Kennzeichen (TL-Schilder)
- SPW Mobilität und Infrastruktur - Direktion Personenbeförderung
- Sanktionen: Verwaltungsstrafen von 50€ bis 10.000€ je nach Schwere des Verstoßes
Buchen Sie Ihren TL-Privatfahrer
Cabsy: Mietwagen mit Fahrer-Service, genehmigt von SPW Mobilität. Genießen Sie Premium-Transport in voller Rechtskonformität.
Jetzt buchen